AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition

Die Allgemeinen Geschätfsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Black Forest Tuning und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen auch für Konsumenten, folgend „Kunde“ genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen Black Forest Tuning und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschätsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschätsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktrit

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktrit bedarf es einer schritlichen Bestätigung durch Black Forest Tuning. Aufträge bzw. Bestellungen welche per Email eingehen sind bindend. Teile welche extra für den Kunden bestellt werden müssen sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.

4. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben Black Forest Tuning von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich Black Forest Tuning vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste (online im Konfigurator) bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

6. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihrem Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges. mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

6.1 Auklärung für den Kunden

Wir sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren er­folgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeuge erlöschen.

Wir weisen unsere Kunden auf diesen Umstand hin, auf Wunsch des Kunden bieten wir entsprechende Einholung von Genehmigungen an.

Es ist jedoch ausschließlich Aufgabe der Kunden, sich über die Genehmigungspflichtigkeit unserer Leistungen vorab bei den entsprechenden Stellen zu informieren und dort gegebenenfalls die erforder­lichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultie­renden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaub­nis übernehmen wir keine Haftung.

Wir möchten Sie auf mögliche Konsequenzen, bei nicht Eintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:

Strafen mit Punkten durch die Polizei
kein Versicherungsschutz
keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung (Hauptuntersuchung/TÜV)
Steuerhinterziehung
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Sotwareprogrammierung bei Kratfahrzeugen Folgen hat. Diese sind:

der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
der Betrieb der Fahrzeugs führt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes,
der Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar
der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garanieansprüche gegenüber dem Hersteller
7. Gewährleistung / Garantie

Die Gewährleistung auf die von Black Forest Tuning installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installaion des Tuning-Chips/Sotwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgaranie entfallen, übernimmt Black Forest Tuning ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. (Eine Motorgaranie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten ( das bei der Firma Black Forest Tuning für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist ) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen alle Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch Abgasveränderung, Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma Black Forest Tuning unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

Wir geben keinerlei Garantie auf jegliche mechanische Bauteile am Fahrzeug. Auch alle elektronischen Bauteile welche nicht unmittelbar mit der Softwareoptimierung zu tun haben sind von einer Garantie ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Black Forest Tuning.

9. Zahlungsbedingungen

Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht

Alle von Black Forest Tuning gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konvenionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,– aus.

11. Widerrufsbelehrung

Files, Tuningsoftware und Programmierungen sowie kundenspezifisch Konfigurierte Waren sind vom Widerruf in jedem Fall ausgeschlossen. AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTES: Gem. § 356 Absatz 5 BGB kann ein Unternehmer das Widerrufsrecht jedoch bei dem Kauf von Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern erlöschen lassen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrüklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausührung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

12. Gerichtsstand

Black Forest Tuning Hännerstr. 15 79725 Laufenburg Deutschland

13. Schlussbesimmung

Sollten Besimmungen in diesen Allgemeinen Geschätsbedingungen oder Besimmungen im Rahmen sonsiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Besimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Besimmung, verplichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschatlich am nächsten kommt.

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